Geschäftsbedingungen für Material

1. Anwendungsbereich

Diese Bedingungen sind anwendbar für alle Lieferungen und Leistungen des Lieferanten. Für Lieferungen im Rahmen von Dauerverhältnissen (Garantie-, Serviceverträge etc.) gelten die Allgemeinen Bedingungen für Dauerverträge sowie die besonderen Einzelverträge.
 

2. Preise

Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Anpassungen an verändernde Steuern und Abgaben sind zulässig. Falls keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt, gelten
die aktuellen Listenpreise des Lieferanten.
 

3. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Lieferung. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen rein netto zahlbar, ohne jeden Abzug. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins, mindestens jedoch 6%, berechnet.
 

4. Lieferungen

Vgl. Lieferkonditionen gemäss Preislisten und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Verpackung erfolgt mit aller Sorgfalt. Die Verpackung wird zusammen mit den Transportkosten (Postporti, Frachkosten aller Art) in Rechnung gestellt. Wir verrechnen: Bei Sendungen bis Fr. 1000.— wird für die Verpackung und Versand Fr. 15.— verrechnet. Bei Sendungen per Postexpress wird zusätzlich gemäss Posttarifen verrechnet.
 

5. Rücksendungen – Beanstandungen von Materialien

Melden Sie bitte eine Beanstandung mit Grund, Lieferscheinnummer und / oder Rechnungsnummer telefonisch unter 01 / 744 60 60 an, oder faxen Sie diese an Fax-Nr. 01 / 744 60 66. Nach der Erfassung Ihrer Angaben erhalten Sie eine Retourennummer, mit der Sie die Rücksendung bitte deutlich markieren. (Es kann keine Annahme ohne Retourennummer erfolgen.) Liegt ein Fehler unsererseits oder ein Garantiefall vor, erhalten Sie eine entsprechende Gutschrift und / oder eine Ersatzlieferung, andernfalls eine Stellungsnahme.

Von der Rücknahme oder vom Umtausch ausgeschlossen sind:

nach Kundenangaben zugeschnittene Formate und/oder Sonderformate auf Kundenwunsch beschaffte Artikel, die nicht im Katalog aufgeführt sind angebrochene Verpackungseinheiten Beim Kunden gelagertes Material.
 

6. Haftung/Gewährleistung

Der Lieferant leistet bei fehlerhafter Lieferung eine Ersatzlieferung oder kostenlose Instandstellung. Darüber hinaus haftet er nicht für Mängelfolgen oder Schäden direkter oder indirekter Art bei Störungen, Stillständen, Fehlleistungen, Fehlmanipulationen etc. Garantie-Verpflichtungen bestehen nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung.
 

7. Installation/Einrichtung

Für die Instruktion und Installation des Liefergegenstandes kann der Lieferant eine separate Pauschale berechnen. Allfällige vom Kunden oder durch die baulichen Gegebenheiten veranlassten Arbeiten (spezielle Stromanschlüsse, Konfigurationsänderungen etc.) sowie Instruktionen infolge Standortveränderungen oder Einweisung von neuem Bedienungspersonal erfolgen auf Kosten des Kunden. Neueinrichtungen sowie Änderungen an bestehenden öffentlichen Installationen, die für den Betrieb der Apparate oder Zusatzeinrichtungen nötig sind, müssen auf Kosten des Kunden von einem konzessionierten Telefoninstallateur ausgeführt werden. Für die Telefoninstallationsanzeige ist der konzessionierte Telefoninstallateur verantwortlich. Für den Anschluss des Liefergegenstandes an das Stromversorgungsnetz sind die besonderen Richtlinien des Starkstrominspektorates zu beachten. Veränderungen der hausinternen Elektroinstallationen gehen zu Lasten des Kunden.
 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Dietikon ZH. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
 

Stand per: September 2003
 


 

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