Geschäftsbedingungen für Material
1.
Anwendungsbereich
Diese Bedingungen sind anwendbar für alle Lieferungen und
Leistungen des Lieferanten. Für Lieferungen im Rahmen von
Dauerverhältnissen (Garantie-, Serviceverträge etc.) gelten die
Allgemeinen Bedingungen für Dauerverträge sowie die besonderen
Einzelverträge.
2. Preise
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Anpassungen an verändernde Steuern und Abgaben sind zulässig.
Falls keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt, gelten
die aktuellen Listenpreise des Lieferanten.
3.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Lieferung. Die Rechnungen
sind innerhalb von 10 Tagen rein netto zahlbar, ohne jeden
Abzug. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher
Verzugszins, mindestens jedoch 6%, berechnet.
4. Lieferungen
Vgl. Lieferkonditionen gemäss Preislisten und Allgemeine
Geschäftsbedingungen. Die Verpackung erfolgt mit aller Sorgfalt.
Die Verpackung wird zusammen mit den Transportkosten (Postporti,
Frachkosten aller Art) in Rechnung gestellt. Wir verrechnen: Bei
Sendungen bis Fr. 1000.— wird für die Verpackung und Versand Fr.
15.— verrechnet. Bei Sendungen per Postexpress wird zusätzlich
gemäss Posttarifen verrechnet.
5. Rücksendungen
– Beanstandungen von Materialien
Melden Sie bitte eine Beanstandung mit Grund, Lieferscheinnummer
und / oder Rechnungsnummer telefonisch unter 01 / 744 60 60 an,
oder faxen Sie diese an Fax-Nr. 01 / 744 60 66. Nach der
Erfassung Ihrer Angaben erhalten Sie eine Retourennummer, mit
der Sie die Rücksendung bitte deutlich markieren. (Es kann keine
Annahme ohne Retourennummer erfolgen.) Liegt ein Fehler
unsererseits oder ein Garantiefall vor, erhalten Sie eine
entsprechende Gutschrift und / oder eine Ersatzlieferung,
andernfalls eine Stellungsnahme.
Von der Rücknahme
oder vom Umtausch ausgeschlossen sind:
nach Kundenangaben zugeschnittene Formate und/oder
Sonderformate auf Kundenwunsch beschaffte Artikel, die nicht im
Katalog aufgeführt sind angebrochene Verpackungseinheiten Beim
Kunden gelagertes Material.
6.
Haftung/Gewährleistung
Der Lieferant leistet bei fehlerhafter Lieferung eine
Ersatzlieferung oder kostenlose Instandstellung. Darüber hinaus
haftet er nicht für Mängelfolgen oder Schäden direkter oder
indirekter Art bei Störungen, Stillständen, Fehlleistungen,
Fehlmanipulationen etc. Garantie-Verpflichtungen bestehen nur
bei besonderer schriftlicher Vereinbarung.
7.
Installation/Einrichtung
Für die Instruktion und Installation des Liefergegenstandes kann
der Lieferant eine separate Pauschale berechnen. Allfällige vom
Kunden oder durch die baulichen Gegebenheiten veranlassten
Arbeiten (spezielle Stromanschlüsse, Konfigurationsänderungen
etc.) sowie Instruktionen infolge Standortveränderungen oder
Einweisung von neuem Bedienungspersonal erfolgen auf Kosten des
Kunden. Neueinrichtungen sowie Änderungen an bestehenden
öffentlichen Installationen, die für den Betrieb der Apparate
oder Zusatzeinrichtungen nötig sind, müssen auf Kosten des
Kunden von einem konzessionierten Telefoninstallateur ausgeführt
werden. Für die Telefoninstallationsanzeige ist der
konzessionierte Telefoninstallateur verantwortlich. Für den
Anschluss des Liefergegenstandes an das Stromversorgungsnetz
sind die besonderen Richtlinien des Starkstrominspektorates zu
beachten. Veränderungen der hausinternen Elektroinstallationen
gehen zu Lasten des Kunden.
8. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Dietikon
ZH. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Stand
per: September 2003

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oder Anregungen? Dann melden Sie sich bitte
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